Wie du als Fotograf ein Gewerbe anmelden kannst

Fotograf Gewerbe anmelden

Hach, wie schön, dass du dich für ein Fotografengewerbe interessierst.

Hier erfährst du alles was du wissen musst, um als Fotograf ein Gewerbe anmelden zu können. Dabei ist es egal ob du als Tierfotograf, Hochzeitsfotograf, Newbornfotograf oder mit einer anderen Fotorichtung dein Herzensbusiness gründen willst.


Exkurs: Meine Gewerbeanmeldung

Auch wenn es mittlerweile knapp 20 Jahre her ist, ich erinnere mich noch ganz genau wie aufgeregt ich war als es zum Gewerbeamt ging. „Oh mein Gott, jetzt wird es Ernst!“ Dachte ich. „Jetzt mache ich Nägel mit Köpfen! Jetzt gehe ich offiziell in die Selbständigkeit.“  By the Way, ich konnte mir nie vorstellen für jemand anderen zu arbeiten. Allein schon meine flexiblen Arbeitszeiten sind mir so heilig und die Freiheit, das zu tun was ich will und wann ich will, unbezahlbar.

Aber zurück zum Thema…
Also saß ich da, beim Einwohnermeldeamt, und saß und saß… eine gefühlte Ewigkeit verging bis ich an der Reihe war und meine Nervosität stieg. Man muss dazu sagen, ich war extrem schüchtern. Am liebsten hätte ich alles online ausgefüllt und eingereicht, aber das ging damals nicht. Ich musste ernsthaft vor Menschen treten. Nachdem die Hürde genommen und ich endlich aufgerufen wurde, bekam ich ein, für meine Begriffe, relativ kurzes Formular zum ausfüllen überreicht und war erstaunt, als ich kurze Zeit später und 20€ leichter wieder auf der Straße stand, um mich auf den Heimweg zu begeben.

Irre!

Das wars? Wegen den 5-10 Minuten war ich so aufgeregt? Meine Erwartung war eine andere. Ich dachte ich muss unzählige Zettel ausfüllen, etliche Fragen über mich ergehen lassen und womöglich noch jede Menge Geld für die Anmeldung bezahlen. Aber nein, dem war nicht so.


Zeitpunkt und Voraussetzung der Gewerbeanmeldung als Fotograf

Wenn du künftig für Tierbesitzer fotografieren oder Aufträge von gewerbliche Kunden annehmen möchtest benötigst du ein Gewerbe. Dein Gewerbe musst du anmelden bevor du die erste Rechnung schreibst. Das Gute, du kannst ab dem Tag der Gewerbeanmeldung Rechnungen schreiben, kannst also relativ spontan und kurzfristig vorgehen. Auch kannst du sofort alle Ausgaben (manche allerdings nur anteilig), die du in deinem Gewerbe tätigst, gegenrechnen und zahlst somit weniger bis gar keine Steuern auf deinen erwirtschafteten Gewinn.

🖼 Wenn du allerdings ausschließlich freie künstlerische oder journalistische Arbeiten erstellst, benötigst du keine Gewerbeanmeldung. In diesem Fall genügt es, wenn du innerhalb von 4 Wochen nach Aufnahme deiner Tätigkeit, deine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt meldest. Du schränkst dein Arbeitsfeld damit allerdings stark ein. Ein Vorteil: als freier Künstler kannst du in die Künstlersozialkasse (KSK) eintreten. Die KSK für Künstler und Publizisten übernimmt, ähnlich wie beim Angestelltenverhältnis, die Hälfte der Sozialabgaben, also der Kranken- Pflege- und Rentenverscherungsbeiträge. Allerdings gilt auch hier, wer viel verdient zahlt hohe Beiträge.

Ich erlebe immer wieder, dass Fotografen gern in die KSK aufgenommen werden wollen, weil sie Angst vor der finanziellen Belastung haben. Allerdings musst du hier wirklich aufpassen, dass du dich nicht verrennst. Bei viel Verdienst zahlst du, wie gesagt, auch hohe Beiträge und es sollte eigentlich nicht dein Ziel sein ein Leben lang wenig zu verdienen um niedrige Beiträge zu zahlen.


Worauf achten bei der Gewerbeanmeldung

Grundlegend musst du dich entscheiden zwischen einem
➜ Nebengewerbe und einem ➜ Hauptgewerbe.

Die meisten Fotografen starten mit dem Nebengewerbe (auch Kleingewerbe genannt) und bauen dieses dann aus. Solltest du über ein ausreichendes finanzielles Polster verfügen oder dir von Anfang an etwas Eigenes aufbauen wollen, kannst du natürlich auch gleich Vollzeit in dein Fotobusiness starten.

Startest du ein Nebengewerbe musst du deinen Arbeitgeber zwingend informieren, welcher wiederum deinem Wunsch zustimmen muss. Solange du deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machst, wird er deinem Nebengewerbe auch problemlos zustimmen.

Das Wichtigste, was du bei deiner Gewerbeanmeldung als Fotograf beachten musst ist das Tätigkeitsfeld. Das Amt hat es am liebsten, wenn du jedes einzelne Teilgebiet auflistet, denn danach bestimmt sich wer alles informiert wird. Wähle deine Tätigkeitsfelder lieber etwas umfassender als zu klein, denn bei jeder Erweiterung müsstest du eine Gewerbeummeldung beantragen, die in der Regel etwas teurer ist. Dein Gewerbe musst du übrigens auch bei Umzug ummelden.

Überlege also ganz genau, was du neben der Fotografie noch anbieten möchtest. Verkauf von Produkten (Prints? Kalender? Geschenkeartikel?) Möchtest du Dienstleistungen für Dritte anbieten? (Bsp: Bau von Webseiten? Bildbearbeitung?) Möchtest du vielleicht irgendwann mal dein Wissen weitergeben? (Workshops, Coachings und Mentorings?)

Sollte sich dein Tätigkeitsfeld dann doch noch ändern, kannst du jederzeit mit einer „Ummeldung“ Tätigkeiten hinzufügen oder löschen.


Schnell und einfach dein Fotografengewerbe online anmelden

Oh man, das wäre damals echt meins gewesen. Heutzutage kann man sein Gewerbe online anmelden.

Hier findest du den Link zur Onlineanmeldung. ➜ 📄 Gewerbe online anmelden.
Deine Investition liegt bei unter 25,- €
(offline, je nach Region, liegen die Kosten bei 10 und 60€)

Hier kannst du schon mal in das Formular reinschauen, um zu erfahren was du alles ausfüllen musst. ➜ 📄 Jetzt Formular anschauen


Fotograf Gewerbe anmelden

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung

Egal ob online oder offline beantragt. Versprich mir eins! 🥂 Feier diesen Meilenstein! So vieles geht immer im Alltag unter oder wird einfach wenig gewertschätzt. Du hast dich bewusst für dein Fotografengewerbe entschieden und jetzt Nägel mit Köpfen gemacht. Wenn das kein Grund zu feiern ist, dann weiß ich auch nicht weiter! 🍾

Stoße mit deinen Liebsten, deinen Freunden oder deiner Familie an oder geht gemeinsam Essen, ins Kino, tanzen! Am besten alles, genau in der Reihenfolge. LOL. Was auch immer dir Freude bereitet, feier deinen ersten großen Schritt, denn das ist ein großer Schritt!

Während du glückseelig deinen ersten Meilenstein zelebrierst, übermittelt das Gewerbeamt deine Daten automatisch an das zuständige Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK) und die Berufsgenossenschaft. In der Regel bist du als Fotograf im Bereich Handwerk aktiv und in der HWK.


Welche jährlichen Kosten fallen bei einem Fotografengewerbe an?

Es ist wirtschaftlicher Unsinn, wenn Kosten anfallen, obwohl man keine Einnahmen hat, daher macht es erst Sinn als Fotograf ein Gewerbe anzumelden, wenn du Einkünfte in Aussicht hast oder aktiv planst.

Wie oben erwähnt übermittelt das Gewerbeamt deine Anmeldung direkt im Anschluss an 3 Institutionen.

1. Das Finanzamt:
Dein Gewinn wird prozentual versteuert und kann zwischen 0 und 42% liegen.

2. Die Handwerkskammer (HWK):
jährlicher Beitrag 120-300€ (abhängig von Rechtsform und Umsatz)

3. Die Berufsgenossenschaft (BG ETEM):
Deine gesetzliche Unfallversicherung als Fotograf. Hier musst du dich pflichtversichern sobald du im Jahr 100 Tage und mehr (ausgehend von 8h Arbeitstagen) als Fotograf arbeitest. Ca 250€ fallen hier jährlich an. Im Nebengewerbe bist du somit in der Regel beitragsfrei und kannst dich auf Antrag befreien lassen.

Sinnvoll: Eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
Stell dir vor dein Kunde stolpert über deine Kameratasche und bricht sich das Bein. Hast du keine Betriebshaftpflicht und ist dein Kunde nicht gewillt den Unfall als sein eigenes Verschulden auf sich zu nehmen, musst du den Schaden aus deiner eigenen Tasche zahlen. Und das kann richtig teuer werden. In 20 Jahren habe ich sie nie benötigt, aber ich bin froh, dass ich eine habe.
Wie heißt es so schön, man braucht immer die Versicherungen die man nicht hat. Naja ganz so krass ist es nicht, man kann sich auch total überversichern, aber eine private Haftpflicht und eine Betriebshaftpflicht sind wirklich wichtig und sinnvoll.

Weitere Kosten:
weitere Kameratechnik + Zubehör
weitere Computertechnik + Zubehör
Weiterbildung, Steuerberater, Webhosting, Marketingmaßnahmen, evtl. Kameraversicherung usw

Gilt nur bei Hauptgewerbe:
Rentenversicherung bzw. private Altersvorsorge
Kranken- und Pflegeversicherung

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